Märkische Allgemeine vom 08. Januar 2016:
Unsere Neujahrsbotschaft 2016 trägt den Stempel des bedeutenden Pariser Klimaschutzabkommens:
Liebe Leserinnen und Leser,
es war ein bewegtes Jahr 2015, Ihnen ein herzliches:
Auf Wiedersehen in 2016!
Kommen Sie gesund und zuversichtlich in das neue Jahr, bleiben Sie
bitte weiterhin kritisch und an unserer Seite!
Ihre
BiB-Internet-Redaktion
So war das Jahr 2015
Der BiB-Jahresrückblick...
F e b r u a r: Nachdem in verschiedenen Stadtverordnetenversammlungen rund um den Jahreswechsel 2014/2015 EinwohnerInnen zum geplanten Projekt GdF-SUEZ auf ihre dringende Fragen keine Antworten erhielten und die Mehrheit der Stadtverordneten in stoischer Weise in ihren projektbejahenden Haltungen verhaftet blieben, gründet sich am 13. Februar 2015 mit Mitstreiterinnen und Mitstreiter aus Märkisch Buchholz, Köthen, Münchehofe, Birkholz und Leibsch die Interessengemeinschaft „Bürger in Bewegung“, die sich gegen die Gasförderung- und Aufbereitung positioniert. Sie fordert auch die Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger zum Projekt ein. Vertreten wurde die Gemeinschaft von den beiden gewählten Sprechern Ralf Irmscher und Jörg Riemenschneider. Am 19. Februar 2015 findet die erste Informations-veranstaltung der „Bürger in Bewegung...“ statt. Über 100 Bürgerinnen und Bürger beteiligen sich an der Erarbeitung eines umfangreichen Fragenkataloges, der in gesonderten Themenveranstaltungen abgearbeitet werden soll. Immer mehr Menschen zeigen als Zeichen ihrer Ablehnung und ihres Protests gelbe Kreuze in ihren Gärten, Grundstücken oder Briefkästen.
M ä r z: „Bürger in Bewegung...“ führen die erste Themenschwerpunktveranstaltung „Wasser ist Leben“ durch. Unter Beteiligung des BUND, der Unteren Wasserbehörde und des Bergamtes und des Investor, die alle der Einladung gefolgt waren, wird klar, dass es im Havariefall keine Sicherheit für die Trinkwasserversorgung der von Hausbrunnen versorgten Haushalte gibt. Der Präsident des Bergamts weist auf die Bedeutung der Gemeindehoheit hin und sagt der Interessengemeinschaft BiB die Teilnahme am möglichen „Scoping-Verfahren“ zu. Die Presse berichtet über die Sorgen um unser Grundwasser. Die BiB publiziert mit Flugblättern und geht mit einem eigenen Internetauftritt online.
A p r i l: Die Interessengemeinschaft reist Anfang April in die Stadt Salzwedel, in der die Fa. GdF eine große Anlage betreibt. Die dabei unabhängig der von der Gasindustrie angebotenen Werbefahrten zu Vorzeigeunternehmen erfolgte Außenbesichtigung der Werksteile dort, begleiten ehemalige Arbeiter des Werkes. In einem bewegenden Austausch werden die Risiken der Förderung und Aufbereitung für Mensch und Natur überdeutlich. Mitte April eröffnet GdF SUEZ ihr Büro in Märkisch Buchholz. Die Bürger in Bewegung begrüßen die neuen „Nachbarn“ mit einer spektakulären Demonstration und entsprechenden „Geschenken“. Ende April geht den Menschen der Stadt Märkisch Buchholz ein Licht auf. So informiert die BiB in einer beeindruckenden Licht- und Lärminstallation über diese möglichen Auswirkungen nahe am geplanten Standort. Nachdem die Stimmung in der Stadt zwischen den Befürwortern und Gegner der Anlage zunehmend feindselig wird, initiierten die BiB-Sprecher vertrauliche Kirchengespräche unter Moderation des Pfarrers, der einige Stadtverordneten folgen. Die Bürgermeisterin bleibt beiden Terminen fern und sucht auch ansonsten niemals das Gespräch mit der BiB. Die Kirchengespräche bleiben fruchtlos, da sich die Stadtverordneten in der Folgezeit bei der BiB nicht mehr melden.
M a i: Nachdem im örtlichen Blatt „Stadtbote“ Zensur Einzug gehalten hat, Leserbriefe von kritischen Gasgegnern nicht mehr veröffentlicht werden und Gasgegner in mehreren Ausgaben persönlich angegriffen worden waren, erscheint am 12. Mai 2015 mit Ausgabe 0 das „Bürgerblatt – Bürger informieren Bürger“. Das Blatt verleiht dem projektkritischen Bevölkerungsteil seitdem regelmäßig eine Stimme. Mitte Mai werden an einem Wochenende sagenhafte 253 Unterschriften gesammelt, zwei verantwortliche Bürger der Stadt bringen am 19. Mai 2015 im Amt Schenkenländchen damit einen Einwohnerantrag ein, der die Einholung eines Votum der Bevölkerung von Märkisch Buchholz zum Projekt GdF vor der Fassung eines baurechtlichen Aufstellungsbeschlusses erzwingen soll. Eine Einwohnerversammlung der Stadt, die der Investor als Werbeveranstaltung aktiv mitgestaltet, wird von der BiB mit einer Demonstration begleitet. Das rbb-Fernsehen berichtet. Ende Mai beleuchtet die BiB in der Themen-veranstaltung „Na, wie geht´s?“ alle gesundheitlichen und umweltrelevanten Aspekte rund um die Gasförderung. Neben Medizinern, BUND und NABU interessieren sich nunmehr auch zunehmend Politiker für die Angelegenheiten der Stadt. Die Presse begleitet die Ereignisse u.a. mit der treffenden Kernforderung der BiB: „Einwohner wollen mitreden“. Der Bürgerbewegung wird ein Lied geschenkt. Oft klingt nun „Unser Städtchen zeigt die gelben Kreuze“ durch Märkisch Buchholz.
J u n i: Der Einwohnerantrag wird in der Stadtverordnetenversammlung als
zulässig anerkannt. Die BiB Sprecher führen unzählige Gespräche mit Umweltverwaltungen und -vereinen. Um die Aufgabenvielfalt weiterhin bewältigen zu können, wählt die Interessengemeinschaft
einen weiteren Sprecher, René Altreuther aus Märkisch Buchholz. Ende Juni feiert die BiB in einem Sommerfest für die Zukunft und entwickelt erste Ideen zu alternativen Nutzungsmöglichkeiten des
Gewerbegebietes. Eine kleine Anfrage der BVB /FREIE Wähler – Gruppe stellt dem brandenburgischen Landtag kritische Fragen zum Sinn, Zweck, Nutzen, Chancen und Risiken des Projekts. Zu den gelben
Kreuzen im Stadtbild gesellen sich viele weitere Botschaften.
J u l i: Im Sommer schlagen die Wogen vollends hoch. So lehnen die Stadtverordneten den demokratisch errungenen Einwohnerantrag in ihrer Juli-Sondersitzung ab, um in einer eigens modifizierten Bürgerbefragung mit vielen Fragen die Bürgerschaft zum Projekt GdF zu befragen. Die BiB setzt nach entsprechenden Protesten und konkreten Vorschläge zumindest einige der vorgeschlagenen Änderungen des kryptischen Fragebogens durch. Es entsteht der Eindruck, dass viele Stadtparlamentarier kein ernsthaftes Interesse am Befragungsergebnis haben. Denn so verabschiedet die Stadtverordnetenversammlung dem Ergebnis der Befragung vorgegriffen am 23. Juli 2015, in gleicher Sitzung, einen Aufstellungsbeschluss zugunsten GdF (inzwischen Engie)!
A u g u s t: Die ersten Umfragebögen flattern in die Briefkästen. Es folgt eine mühsame Auseinandersetzung betroffener Bürgerinnen und Bürger sowie der BiB mit dem Amt Schenkenländchen, weil die Einwohnerinnen und Einwohner mit Zweitwohnsitz nicht in die Umfrage mit einbezogen worden waren. Die Sammelbriefkästen quellen tageweise über. Die BiB schließt sich dem Bundes-verband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. an. Zwei Förster aus Märkisch Buchholz haben die Nase voll vom undemokratischen Verhalten der Bürgermeisterin und führen eine Unterschriftensammlung zur Einleitung eines Bürgerbegehrens zur Abwahl durch. Einzelne BiB-Mitstreiter werden offenbar mit Anwaltsschreiben versucht mundtot zu machen. Absender sind hierbei einzelne Stadtverordnete sowie die Fa. Engie. Mit pinkfarbener Wurfsendung an alle Haushalte werden kritischen Bürgerinnen und Bürger von Stadtverordneten „juristische Schritte“ angedroht.
S e p t e m b e r: Anfang September kommt es auf dem Gelände von der Firma GdF/Engie in Itterbeck betriebenen Gasförderanlage zu einer Explosion. Dabei stirbt ein junger 21- jähriger Arbeiter, drei weitere Arbeiter werden verletzt. Die Bürgerumfrage wird auf die ZweitwohnsitzlerInnen ausgeweitet. Engie gibt öffentlich in der Presse bekannt, einen Antrag auf Testförderung in Märkisch Buchholz und Münchehofe nicht mehr in diesem Jahr stellen zu wollen. Die Mehrzahl der Stadtverordneten bleibt in ihrer Septembersitzung weiterhin auf Pro-Projekt-Kurs. Die BiB-Sprecher treffen die Bundestagsabgeordnete Schimke (CDU) in Berlin. Das Bürgerbegehren zur Abwahl der Bürgermeisterin Urban wird mit 216 Unterschriften unterstützt und im Amt Schenkenländchen eingereicht.
O k t o b e r: Anlässlich der Landratswahl beziehen, ausgenommen der alte und gleichzeitig neue Landrat, weitere Kandidaten und die Kandidatin zu Fragen rund um die geplante Gasförderung- und Aufbereitung Stellung. Das Ergebnis der Bürgerbefragung liegt vor. Die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger lehnen das Projekt Engie ab und wünschen weder hier noch anderswo den Bau einer Gasaufbereitungsanlage! Freifeldangaben der Befragten werden nicht veröffentlicht, die Bürgermeisterin und Stadtverordneten beziehen die Interessengemeinschaft BiB in eine dazu stattfindende Auswertungsveranstaltung nicht ein. Es gibt keinerlei Anzeichen dafür, dass dem demokratisch ermittelten Bürgerwillen in Märkisch Buchholz irgendein politisches Handeln folgt. Die BiB positioniert sich aufgrund der undemokratischen Ignoranz der Politik gegenüber Bürgerinnen und Bürgern schließlich klar für eine Abwahl der Bürgermeisterin.
N o v e m b e r: Die BiB begleitet den Wahlkampf durch Straßen-Plakatierungen, im dem nochmals die wesentlichen Aspekte der mit der Gasförderung- und Aufbereitung verbundenen Risiken aufgegriffen werden. Die BiB fordert demokratische Verhältnisse in der Stadt. Der Internet- und Straßenwahlkampf der Bürgermeisterin betreibt, fördert und duldet versuchte Ehrabschneidungen der Interessengemeinschaft BiB. So werden die vorliegenden freiheitlich-demokratischen Grundhaltungen der darin aktiven Menschen in Zweifel gezogen und damit die Interessengemeinschaft insgesamt diskreditiert. Die Firma Engie mischt sich in den örtlichen Wahlprozess ein und versucht durch in öffentlichen Schaukästen ausgehängte Schreiben „ihre“ Bürgermeisterin zu halten. Dabei versucht der Investor sein grundsätzlich umweltschädigendes Gasaufbereitungs- und Förderungsprojekt als „Energiewendepilotprojekt“ umzudeuten. Auch einige unwissende und bislang unbeteiligte Landespolitiker melden sich plötzlich zur Causa Urban zu Wort. Die BiB sowie einzelne BürgerInnen reklamieren beim Amt Schenkenländchen den Ausschluss von Briefwahl und informieren schließlich den Landtagsabgeordneten Schulze (FREIE WÄHLER), der sofort tätig wird. Daraufhin wird 48 Stunden vor der für den 22.11.2015 ausgerufenen Wahl der festgelegte Termin von der Kommunalaufsicht gekippt. Die BiB-Sprecher berichten am 24.11.2015 gemeinsam in der Landespressekonferenz der FREIEN WÄHLER im brandenburgischen Landtag über die höchst fragwürdigen Ereignisse in Märkisch Buchholz. Die FREIEN WÄHLER gehen von versuchtem Wahlbetrug aus, die Presse berichtet breit darüber. Als neuer Wahltermin wird von der Kommunalbehörde der 10. Januar 2016 festgelegt.
D e z e m b e r: Der BiB befreit gemeinsam mit Stadtverordneten und weiteren Nachbarn Märkisch Buchholz im Arbeitseinsatz vom Herbstlaub. Die Pariser UN-Klimakonferenz beschließt eine Vereinbarung zum Kampf gegen den Klimawandel. Umweltorganisationen
und Politiker werten den Vertragstext als starkes Signal zur dringenden Abkehr von den fossilen Energien Kohle, Öl und Gas. „Zum ersten Mal machen sich alle Länder dieser Welt gemeinsam auf den
Weg, den Planeten zu retten", sagt Bundesumweltministerin Hendricks. Engie verkündet in der Presse die
Prüfung eines alternativen Standorts, nunmehr auf der anderen Seite der L179. Dieses Areal liegt absurderweise nicht wie bisher geplant teilweise sondern nun gar komplett im
Landschaftsschutzgebiet.
Die
Interessengemeinschaft zieht intern Bilanz und läutet mit einem besinnlichen Adventstreffen die Weihnachtszeit ein, eine Zeit des Friedens. Engie werkelt bereits erneut und gewohnt unseriös an
ihrem „Wahlkampf“. Die Firma teilt im aktuellen Aushang mit, dass Engie sich aus Märkisch Buchholz zurückzieht, wenn die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger das Projekt ablehnt. Es verwundert
wieso Engie unbeachtet dessen in der Presse einen internationalen Architekturwettbewerb für den kommenden Frühling ankündigt. Bereits seit Ende Oktober 2015 steht amtlich bestätigt fest:
Die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ist gegen das Projekt, und zwar hier und anderswo! Nicht nur der Bürgermeisterin sondern auch Engie dürfte dieses Ergebnis bekannt
sein!
b.b.
Neuer Termin für
den Bürgerentscheid über die Abwahl Urban!
28.11.2015
Dem Schreiben des Wahlleiters im
Schenkenländchen vom 19.11.2015 sowie der Presse musste man noch entnehmen, dass der für letzten Sonntag geplante und kurzfristig durch die Aufsichtbehörde abgesagte Wahltermin von der
Stadtverordnetenversammlung neu festgelegt werden würde, Frau Urban sah sich offenbar für die nächste Stadtverordnetenversammlung in der nächsten Woche zu irgendwelchen Vorbereitungen veranlasst.
Nach einer turbulenten Woche beruhigt die Feststellung, dass in Märkisch Buchholz in dieser Angelegenheit nun doch noch das geltende Recht Anwendung gefunden hat. Denn nach § 51 Brandenburgisches
Kommunlwahlgesetz legt nach abgesagten Wahlterminen nicht die betroffene Gemeinde oder gar die betroffene Amtsinhaberin, wir erinnern uns daran, dass es um deren Abwahl geht, sondern die
Aufsichtsbehörde den Tag fest, an dem das Wahlverfahren zu erneuen ist.
Laut aktueller Veröffentlichung im Amtsblatt
wird am
Sonntag, dem 10. Januar 2016
von den Bürgerinnen und Bürgern über die Abwahl Urban entschieden werden.
25. November 2015, Bürgerblatt Ausgabe November 2015:
Bürgerentscheid zur
Abwahl Urban verschoben!
Tollhaus Landkreis Dahme-Spreewald?!
20.11.2015
Ja ist es denn die Möglichkeit, werden Sie sich vielleicht fragen? Sahen wir Bürgerinnen und Bürger uns für den kommenden Sonntag gerade noch an die Wahlurnen gerufen, wurde der Termin 22.11.2015 vom Landkreis Dahme-Spreewald, hier durch die Kommunalaufsicht, heute Nachmittag abgesagt.
Normalerweise könnte man ja meinen: irren ist menschlich. Leider werfen die aktuellen Umstände inzwischen doch sehr ernste Fragen auf. Die Fakten:
Bereits am 27. September 2015 machte die BiB-Netz-Redaktion in ihrem Exkurs: „Wie läuft das Bürgerbegehren zur möglichen Abwahl der Bürgermeisterin eigentlich genau ab?“ über eine in unserer Stadt Märkisch Buchholz geltende, absonderliche Regelung aufmerksam: „Als Wahltermin wurde
Sonntag, der 22. November 2015 festgelegt.
Bei diesem Wahlgang ist jedoch zu beachten, dass die Hauptsatzung der Stadt Märkisch Buchholz bei der Durchführung von Bürgerentscheiden eine ansonsten übliche Briefwahlmöglichkeit für alle
Wahlberechtigten ausschließt. Ein persönliches Erscheinen im Wahllokal ist also zwingend erforderlich. Anfang November wurde eine
Bürgerin, hinsichtlich ihrer konkreten Beschwerde über die Nichtzulassung der Briefwahlmöglichkeit, vom Amt Schenkenländchen mit Verweis auf die vorliegende Hauptsatzung am Telefon abgewiesen.
Der Absagebegründung des Landkreises Dahme-Spreewald vom heutigen Tage zufolge scheint bei der Kommunalaufsicht nunmehr weniger als 48 Stunden vor dem angesetzten Wahltermin ein Sinneswandel eingetreten zu sein. So heißt es von dort plötzlich: „Das ist ein Verstoß gegen § 81 Abs. 10 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz. ... Die Briefwahl hätte nicht ausgeschlossen werden dürfen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 23 ist der Wahlmangel für die Aufsichtsbehörde offenkundig und bedarf keiner weiteren Nachforschungen oder Erkundungen.“
Wie schön, allerdings darf man sich schon fragen, warum die Aufsichtsbehörde seit der Bekanntmachung im Amtsblatt am 01.10.2015 dann offenbar wochenlang untätig geblieben ist, obwohl der
Mangel zu dieser Zeit noch unkompliziert hätte behoben werden können. Hatte denn nicht
auch schon vor längerer Zeit der zuständige, örtliche Wahlleiter genau zu dieser Fragestellung beim Landkreis angefragt und war dazu in seiner bis heute Morgen geltenden Verfahrensweise bestätigt
worden?
Vielleicht scheint es in unserem Landkreis aber darauf anzukommen, w e r im Amt nachhakt. Überhaupt stellen sich auch die Zeitabläufe absonderlich dar. Teilt der Landkreis mit Schreiben vom 20. November 2015 seine Entscheidung mit, setzt der örtliche Wahlleiter die von der Aufsichtsbehörde entschiedene Terminabsage bereits mit Schreiben vom
19. November 2015 um!
Wir Bürgerinnen und Bürger müssen heute zunächst einmal
Folgendes zur Kenntnis nehmen:
Die am 31.03.2009, unter Führung von
Frau Urban, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Hauptsatzung, dem wichtigsten Regelwerk unserer Stadt, entspricht in Teilen nicht dem geltenden Recht. Denn so heißt es dort:
„Abweichend von § 15 Abs. 6 Satz 1 BbgKVerf wird für die Durchführung
eines Bürgerentscheides im Sinne von § 15 BbgKVerf die Möglichkeit der Briefabstimmung ausgeschlossen." Ein Hinweis, wonach diese Einschränkung bei
Abwahlver-fahren im Sinne des brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes keine Geltung entfaltet, fehlt.
Urbans im Netz
veröffentlichte Darstellung zu ihrer bisherigen inhaltlichen Arbeit als ehrenamtliche Bürgermeisterin von 2008-2015 und der damit einhergehenden Betonung
besonderer Kompetenzen, darf man spätestens seit heute auch offiziell
bezweifeln: „Aufgrund meiner juristischen Kenntnisse kann ich hier maßgeblich das Amt unterstützen und
dazu beitragen, dass die Nachbarinteressen sich auch im neuen Vertragswerk (gemeint sind hierbei die Vertragsverhandlungen mit dem Jugendherbergsverband, die
Red.) wiederfinden...“
Wie ist es dann möglich, dass Menschen, die sich aus vielerlei Gründen nicht persönlich ins Wahllokal begeben können und wozu insbesondere unsere älteren Nachbarinnen und
Nachbarn zählen dürften, sich ohne entsprechende Rechtsgrundlage seit 2009 von einem Stadtparlament erheblich in den bürgerlichen Wahlrechten beschnitten sehen mussten?
Da sich
die Regelung auch auf die mögliche Abwahl des Stadtoberhauptes eingearbeitet darstellt, nehmen wir Frau Urban vielleicht lieber bezüglich ihrer folgenden Aussage
ernst:
„Vieles ist konsequent durch mich bislang angegangen
worden.“
Wir begrüßen es, dass es -wenn auch erst skandalös spät
berücksichtigt- nunmehr ein vollständig barrierefreies Abwahlverfahren in Märkisch Buchholz geben wird, an dem sich alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt beteiligen
können. Sind Sie am noch neu mitzuteilenden Wahltermin verreist oder generell nicht gut zu Fuß, können Sie Ihr Wahlrecht dann bequem von Zuhause aus wahrnehmen.
Wie geht es konkret weiter?
Herr Theel, Wahlleiter im Amt Schenkenländchen teilt in seinem Schreiben mit: Der neue Termin einer Abstimmung wird von der Stadtverordnetenversammlung festgelegt.
Wir gehen davon aus, dass die geltenden Gesetze unverzüglich Anwendung finden werden und kein erneuter "Irrtum" stattfindet.
Die Stadtverordnetenversammlung von Märkisch Buchholz hat das Bürgerbegehren bezüglich des Bürgerentscheides über die Abwahl von Frau Urban in der öffentlicher Sitzung am
24. September 2015
mit entsprechendem Beschluss als zulässig erklärt. Mit Blick ins Gesetz und auf den Kalender, haben das städtische Parlament sowie die beteiligte Amtsverwaltung demzufolge in den kommenden
Tagen sehr, sehr viel zu tun:
§ 81 Absatz (7) Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz:
Sind die Voraussetzungen ... für die Durchführung des Bürgerentscheides gegeben, ist dieser binnen zwei Monaten nach Bekanntgabe der Feststellung ... oder des Beschlusses durchzuführen!
11. November 2015: Alles klar mit der Bürgerbefragung?
Es ist unfassbar. Die von einigen Amtsträgern beschlossene
„modifizierte“ Bürgerbefragung, die gegen den einfachen Einwohnerantrag durchgesetzt wurde, entspricht in ganzen Bereichen weder statistisch noch befragungstechnisch
professionellen Umfragestandards. Wir hatten bereits auf das Problem hingewiesen.
Der einzige von den Einwohnern vorgeschlagene Befragungsinhalt, der dort als Frage 7 „Wünschen Sie das Projekt von GdF Suez (Engie)?“ auftaucht, ist allerdings
übersichtlich zu interpretieren. Eine große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger lehnt dieses Projekt ab. Eine eindeutige demokratische Entscheidung, die für gewählte
Volksvertreter Konsequenzen haben muss. Die jetzt vom Amt Schenkenländchen offiziell veröffentlichten Ergebnisse der unprofessionellen Umfrage sind darüber hinaus: 1. unvollständig
und 2. teilweise statistischer Unsinn.
Daraus jetzt in stiller Fraktionsrunde Interpretationen nach
Belieben ableiten zu wollen, beweist schon, das diese Stadtverordneten von Umfragen nicht viel verstehen. Einige meinen jetzt sogar, eine über die Kernfrage hinausgehende
Gesamtauswertung des dubiosen Fragebogens vornehmen zu können. Eine klägliche Form, falsches politisches Verhalten zu rechtfertigen. Denn: Welche seltsamen
Fakten finden wir in der amtlichen Veröffentlichung? Ein Kästchen für das Kreuz „Enthaltung“ gab es grundsätzlich bei keiner einzigen Frage! Dennoch sind in allen
ausgezählten Frageantworten (Fragen 1 – 5 und 7) jeweils „Enthaltungszahlen“ aufgeführt. Die sind rechnerisch offenbar einfach reinmanipuliert worden! Weitere
Unstimmigkeiten:
„Frage 1: Haben Sie sich über das Projekt von GdF Suez ausreichend informiert?“ beantworten 338 Teilnehmer/innen = 82 % mit „Ja“ und 33 Teilnehmer/innen = 8 % mit „Nein“
„Frage 1a: Wenn nein, wollen Sie sich noch mehr informieren?“ betrifft also genau allein die 33 Teilnehmer = 8 %, die mit „Nein“ stimmten und nach Frage 1 allein die Frage 1a beantworten sollten! Wie kommt es,
dass in der Beantwortung zu dieser Frage 1a erneut 413 „Antworten“ = 100 % verteilt aufgeführt wurden? Statistisch völliger Unsinn! Hier können nur 33 = 100 % sein.
Frage 5: GdF Suez sucht neben der konventionellen Gasförderung einen Weg zu den erneuerbaren Energien (z.B. Solarenergieerzeugung) gemeinsam mit der
Stadt. Halten Sie eine solche Zusammenarbeit für sinnvoll?Hier haben 187 = 45 % der Teilnehmer mit „Ja“ geantwortet. Dann:
Frage 5a: Wenn ja, sehen Sie dann die Gasförderung mit anderen
Augen? betrifft also genau allein 187 Teilnehmer = 45 %,
die mit „Ja“ stimmten und nach Frage 5 allein die Frage 5a beantworten sollten! Wie kommt es, dass in der Beantwortung zu dieser Frage 5a erneut 413 Antworten = 100 % verteilt aufgeführt wurden?
Auch das ist statistisch völliger Unsinn! Hier können nur 187 = 100 % sein.
Darüber hinaus gibt es zu Frage 6: „Projektvorschläge“ und zu Frage 8: „Bemerkungen“ überhaupt keine Angaben in der amtlichen Veröffentlichung! Wurde da überhaupt nicht geantwortet? Wenn doch, was wurde
geschrieben? Und wenn das zu viel zur Veröffentlichung gewesen wäre, warum ist dabei nicht wenigstens aufgeführt, wie viele Teilnehmer sich überhaupt zu den Fragen geäußert haben (das wäre eine
einfache Zählaufgabe gewesen)?
Außerdem gab es in den Fragebögen auch bei Frage 1a, 2, und 3 wie bei den Fragen 6 und 8 ausgewiesenen Raum für schriftliche Erläuterungen und Bemerkungen. Dazu liegen überhaupt keine Angaben in der amtlichen Veröffentlichung vor. Warum werden die vor der Öffentlichkeit verborgen gehalten? Wer möchte dieses Material und bitte wie auch noch korrekt auswerten??
Aus den hier aufgeführten Fakten ergeben sich große Schwachpunkte dieser „modifizierten“ Befragung. Daraus etwa modifizierte Interpretationen ableiten zu wollen, ist nichts anderes als Manipulation. Davor aber sollten sich Amtsinhaber schützen und ihre vorhandene Macht nicht dazu missbrauchen. Doch schon im Artikel der MAZ vom 4.11.15 „Umfrage zu den Gas-Plänen beendet“ (siehe unten) beginnen die ersten Versuche.
Die Stadtverordnete Maria Liegener z. B. interpretiert frei von der Leber weg: nicht die zentrale Frage 7 „Wünschen Sie das Projekt von GdF Suez (Engie)?“ ist für die gewählte Volksvertreterin wichtig, obwohl eine deutliche Mehrheit der Einwohner gegen die Anlage ist. Frau Liegener interpretiert gleich eine andere Frage als Zentralfrage für sich, nicht einmal korrekt: „Wenn das Bergbauamt der Gasförderung zustimmt…“. Diese Formulierung ist im Fragebogen gar nicht vorhanden! Sie bezieht sich dabei auf Frage 4: „Für den Fall, dass die Erdgasförderung durch das Bergamt genehmigungsfähig ist, wo soll die Gasaufbereitungsanlage stehen?“ und stellt dabei 154 Teilnehmern, die für den Standort Märkisch Buchholz votierten, einfach mal nur die 137 Teilnehmer gegenüber, die „nirgendwo“ einen Standort für die Anlage sehen. Sie unterlässt dabei zu erklären, dass insgesamt 157 Teilnehmer generell für das Projekt votierten, davon aber sogar nur 154 die Anlage in Märkisch Buchholz wollen! Und sie erwähnt nicht, dass in ihrer „zentralen Frage“ 4 insgesamt 259 Teilnehmer, also fast doppelt so viele wie dafür tatsächlich offenbar gegen einen Standort Märkisch in Buchholz votierten.
Interessant ist auch die nun erfolgte Interpretation von Ängsten im Zusammenhang mit dem Engie-Projekt. Jetzt, nach dem Ergebnis der Einwohnerbefragung und nach bereits zwei Entscheidungen der Amtsträger für das Projekt, traut man sich, das Thema Angst in dem Zusammenhang ernst zu nehmen. Frau Liegener interpretiert aus dem Fragebogen heraus ohne konkret die Ableitung zu benennen da „noch sehr viele Ängste, mit denen wir uns noch auseinandersetzen müssen“. Und für Bürgermeisterin Bianca Urban ist gar Frage 2: „Haben Sie Ängste oder Bedenken im Zusammenhang mit der Gasförderung?“ eine interessante Interpretation in der MAZ wert: es haben „so viele ‚nein‘ angekreuzt… ich selbst habe mit ‚ja‘ geantwortet.“ Fakt ist: bei 157 Befürwortern des Projekts haben hier 147 keine Angst in dem Zusammenhang. Eine Person von 10 Befürwortern, die offenbar trotzdem Angst vor der Anlage haben, ist wohl Bürgermeisterin Bianca Urban.
Kann mir jetzt noch jemand interpretieren,
warum ausgerechnet diese Bürgermeisterin dann das umstrittene Engie-Projekt gegen den demokratisch ermittelten Bürgerwillen in Märkisch Buchholz unbedingt durchpeitschen
will?
Märkische Allgemeine vom 04. November 2015:
1. November 2015, Bürgerblatt Ausgabe Oktober 2015:
31.Oktober 2015: Rote Karte heißt Platzverweis!
Eigentlich ist es ja keine überraschende Nachricht. Im Mai 2015 wurde per Einwohnerantrag mühsam eine Einwohnerbefragung zum Projekt GdF eingefordert. Die daraus entstandene, von einigen Stadtverordneten mit verwässernden Fragestellungen ergänzte Befragung, ist nun abgeschlossen. Uns interessierte natürlich insbesondere die Meinung aller Bürgerinnen und Bürger zur Kernfrage:
Damit ist nun auch amtlich bestätigt:
Die Mehrheit der Bevölkerung von Märkisch Buchholz/Köthen
ist gegen
die Gasförderung und den Bau der Aufbereitungsanlage!
Das beweist, dass die Bürgermeisterin gemeinsam mit sechs Stadtverordneten am 23. Juli 2015 den Aufstellungsbeschluss zugunsten von ENGIE ohne mehrheitlichen Bürgerwillen durch das Parlament gepeitscht hat. Dabei hatte die BiB monatelang mit glasklaren Argumenten vor übereilten Entscheidungen gewarnt und eindringlich eine ernsthafte Bürgerbeteiligung angeraten. Aufgrund kritischer Auseinandersetzung in einer Sachfrage werden „Bürger in Bewegung...“ regelmäßig einzelnen oder kollektiv beschimpft, im Stadtboten, dem Presseorgan der Stadt, mit schlimmen Zuschreibungen und insgesamt mit immer merkwürdigeren Mitteln attackiert. Volksvertreter, die ihre Bürger verklagen wollen? Dieser Umstand dürfte sich tief im Wählerinnen- und Wählergedächtnis einbrennen.
Hätte die Bürgermeisterin nicht doch besser mal dem Volk „auf´s Maul“ schauen sollen? Sicher hätte sie sich auch nichts vergeben, die Sorgen und Bedenken von Menschen einfach gelten zu lassen anstatt jene in Einwohnerfragestunden öffentlich abzukanzeln. „Sachdienliche Hinweise“, die vielfältig vorlagen, wurden von ihr mit der zwischenzeitlich durch die BiB bestens informierten Bürgerschaft zu keiner Zeit ausdiskutiert. Dabei darf und muss man dies und mehr im Jahre 2015 von Kommunalpolitikern erwarten können.
Nun schauen wir auf einen riesigen Scherbenhaufen. Statt die Notbremse zu ziehen, erkennt man den bereits auf Hochtouren laufenden Reflex: Retten, was zu retten ist. Nun soll doch tatsächlich die Welt untergehen, weil Frau Urban am 22.11.2015 vermutlich abgewählt werden wird? Folgt man der holzschnittartig wirkenden Einschätzung des Amtsleiters Schenkenländchen, nachzulesen im Stadtblättchen, Ausgabe 43, kann es nur Eine als Bürgermeisterin geben. Damit dürfte sich der amtierende stellvertretende Bürgermeister sicherlich sehr wertgeschätzt fühlen. Wenn Herr Koriath in Märkisch Buchholz keine Alternativen sieht, liegt das vermutlich daran, dass ihm jemand im Sinne der ihm zugeschriebenen Rolle als „Erfüllungsgehilfe von Gemeinden“ beide Augen zugehalten hat. Es gibt in der Stadt Märkisch Buchholz durchaus Potential, den Bürgermeisterstaffelstab adäquat weitertragen zu können. Diese Menschen verfügen über eine freiheitlich-demokratische Gesinnung. Der Öffentlichkeit gebetsmühlenartig das Gegenteil suggerieren zu wollen, dient vermutlich nicht dem gewünschten Machterhalt, im Gegenteil. Wie einfach wäre es doch gewesen, liebe Volksvertreter, sich stattdessen frühzeitig an die Spitze einer Bürgerbewegung zu stellen, die die Meinung der Mehrheit vertritt?!
Für die Stadtpolitik besteht noch 22 Tage lang Gelegenheit, endlich die berühmte Rolle rückwärts hinzubekommen. Zeit genug, um die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vorzubereiten. Was den öffentlichen Beteuerungen der Bürger-meisterin zufolge auch keine Probleme bereiten dürfte.
Für das rund um das GdF-Projekt von der Politik angerichtete Desaster, auch den Unfrieden in unserer Stadt, sollte die Bürgermeisterin entsprechend ihrer Führungsrolle jetzt im Stande sein, dafür die politische Verantwortung zu übernehmen und den Hut zu nehmen.
Um auf „Stadtbotenniveau“ zu schließen: „Wir bleiben schön neugierig!“
18. Oktober 2015, Bürgerblatt Sonderblatt Oktober 2015:
02.10.2015, Nachgefragt: Landratswahl
Im unserem Landkreis Dahme-Spreewald wird am 11. Oktober 2015 wieder der Landrat / die Landrätin gewählt. Der derzeit amtierende Amtsinhaber, Stephan Loge (SPD), stellt sich dabei erneut zur Wahl, weitere Kandidaten_Innen (CDU, UBL und AfD) konkurrieren dabei mit ihm um das Amt. Wir haben am 30.09.2015 allen Beteiligten um die kurze Beantwortung der nachfolgenden Fragestellungen gebeten:
Sie bewerben sich (erneut) um das Amt des Landrats /des Landrätin im Landkreis
Dahme-Spreewald.
Mit Blick auf den anstehenden Wahlgang, interessiert es die Bürgerinnen und Bürger in Märkisch Buchholz/Köthen natürlich besonders, welche Position Sie zu dem in unserer Stadt umstrittenen
Projekt der Fa. GdF SUEZ/ENGIE, dass die Erdgasförderung im Naturschutzgebiet/Biosphäre sowie den Bau einer Gasaufbereitungsanlage am Stadtrand vor- sieht, vertreten? Welches konkrete Handeln
hätten die Menschen vor Ort, im Falle Ihres Wahlerfolgs, von Ihnen zu erwarten?
Stephan Loge (SPD):
Antwort: keine
Carsten Saß (CDU):
Birgit Uhlworm (UBL):
Mit der UBL gemeinsam bin ich der Meinung, dass eine Erschließung neuer Felder zur Energiegewinnung ökolo- gisch und ökonomisch nicht sinnvoll ist. Wir wollen 100% erneuerbare Energien. Ich
selbst beziehe meinen pri- vaten Hausstrom schon lange vom Ökostromanbieter. Als Landrätin werde ich mich unbedingt dafür einsetzen, daß auch die Gebäude der Kreisverwaltung mit Öko- strom
versorgt werden, daß geprüft wird, inwieweit So- laranlagen auf Dächern von kreiseigenen Gebäuden
sinnvoll sind, und ich werde für die Nutzung von Öko- strom durch die Privathaus- halte werben. Außerdem werde ich dafür sorgen, daß Bürgerbeteiligungen in solch- en prinzipiellen Fragen
grundsätzlich vor Beschluß- fassung durchgeführt wer- den. Ich danke Ihnen für Ihr Interesse und Ihr Engage- ment in der Bürgerinitiative.
Jens-Birger Lange (AfD):
Bundestagsabgeordnete Jana Schimke empfängt Sprecher der "Bürger in Bewegung..."
Am 11. September 2015 lud die einzige Bundestagsabgeordnete des Landkreises Dahme-Spreewald die Sprecher unserer Interessengemeinschaft zu einem Informationsgespräch über das "Gasprojekt Engie"
im Naturpark Dahme-Heideseen ein. Über eine Stunde lang nahm sich die CDU-Frau Jana Schimke für die Diskussion mit Ralf Irmscher und Jörg Riemenschneider Zeit, um mit den beiden Vertretern der
"Bürger in Bewegung..." ausführlich die Hintergründe der Problematik des Projekts für unsere Region zu erörtern. Ihre Aufgeschlossenheit verdankten wir ihren gute Kenntnissen der örtlichen
Bedingungen.
Auszug aus dem Newsletter "Jana Schimke - Für Sie im Bundestag", Ausgabe 2/2015 (S.13):
27. September 2015, Exkurs:
Wie läuft das Bürgerbegehren zur möglichen Abwahl der Bürgermeisterin eigentlich genau ab?
Unser brandenburgisches Kommunal- wahlrecht bietet in Verbindung mit unserer Landesverfassung allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, bereits vor Ab- lauf der regulären Amtszeit mit einem Bürgerbegehren die vorzeitige Abwahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin einzuleiten. In Märkisch Buchholz sammel- ten dazu im August die Buchholzer Förster Stiehl und Mosch 216 Unterschriften.
Bürgerbegehren müssen im Bundesland Brandenburg von mindestens 25 % der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger unterstützt werden.
Die zuständige Verwaltung, hier das Amt Schenkenländchen, prüfte nach offizieller Einreichung, die MAZ berichtete darüber, die abgegeben Unterschriften auf ihre Gültigkeit und kam zu dem Ergebnis, dass das erforderliche Quorum erreicht worden ist. In der Stadtverordnetenversammlung,
diese wurde kurzfristig für den 24.09.2015 angesetzt und durchgeführt, berichtete die Stadtverwaltung gegenüber der Stadtver-ordnetenversammlung dementsprechend. Die letztendliche Abstimmung über die Zulässigkeit des eingebrachten Bürgerbe-gehrens obliegt dabei, nicht nur bei uns, den Stadtverordneten selbst.
Welche Möglichkeiten hatten die Stadtverordneten in
dieser Situation?
Naheliegend erscheint eine Akzeptanz des aufgezeigten Bürgerwillens und damit die breite Zustimmung zum Antrag. Dies erfolgte am
24.09.2015 auch im er- forderlichen Maße, durch Stimmen-mehrheit. Dabei enthielt sich jedoch der größte Teil unserer Stadtverordneten jeglicher Positionierung und damit der anstehenden
Beschlussfassung. Als Wahl- termin wurde Sonntag, der 22. November 2015 festgelegt. Bei diesem Wahlgang ist
jedoch zu beachten, dass die Haupt-satzung der Stadt Märkisch Buchholz bei der Durchführung von
Bürgerentscheiden eine ansonsten übliche Briefwahlmög- lichkeit für alle Wahlberechtigten aus- schließt. Ein persönliches Erscheinen im Wahllokal ist also zwingend erforderlich.
Wäre denn die Durchführung eines Bürgerentscheid über die Abwahl durch die Stadtverordnetenversamm- lung zu verhindern gewesen?
Nein. Natürlich hätten die Stadtverord- neten den Antrag auch ablehnen können. Die Vertrauenspersonen des Bürgerbe- gehrens hätten dann vermutlich aber im Rahmen eines Widerspruchsverfahren und im Falle einer erneuten Ablehnung ggf. durch das zuständige Verwaltungs- gericht feststellen lassen können, dass ein gültiges Bürgerbegehren zustande ge- kommen ist. Daran bestand aber offensichtlich kein Zweifel.
26./27. September 2015, Märkischen Allgemeine:
25. September 2015, Bürgerblatt Ausgabe September 2015:
04./05. September 2015, Märkischen
Allgemeine:/11. September 2015, Märkische Allgemeine:
04./05. September 2015, Märkischen Allgemeine:
4. September 2015, ZweitwohnsitzlerInnen nun doch bei der „Bürgerumfrage“ dabei:
Die von den Bürgern in Bewegung geforderte Einwohnerbefragung zum Projekt GdF wurde abgelehnt.
Stattdessen beschlossen die Stadtverordneten am 23.07.2015 in gleicher Sitzung eine inhaltlich fragwürdige, „modifizierte Bürgerumfrage“, die das Amt Schenkenländchen Anfang August startete. Hierbei fiel den Menschen vor Ort auf, dass entgegen der Verabredungen in der Stadtverordnetenversammlung vom 23.07.2015 alle mit Nebenwohnsitz ansässigen Mitbürgerinnen und Mitbürger gar nicht angeschrieben worden waren. Nach mehreren Beschwerden, hier wurden die Vertrauenspersonen des Einwohnerantrags, die "Bürger in Bewegung" und auch einzelne BürgerInnen tätig, rückte Amtsdirektor Koriath jetzt von seiner dazu zunächst ablehnenden Haltung ab. Seit vorgestern werden die Fragebögen nun endlich auch an die ZweitwohnsitzlerInnen verschickt.
Wir gehen davon aus, dass nun wirklich alle ab 16 Jahre alten Einwohnerinnen und Einwohner tatsächlich einen Fragebogen erhalten. Kurios erschien uns die Meldung in der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, wonach sich bislang erst 130 BürgerInnen an der Umfrage beteiligt hätten. Nimmt man dieser Tage den Briefkasten der Verwaltungsstelle der Stadt Märkisch Buchholz in Augenschein, fällt auf, dass der Kasten aus allen Nähten platzt und offenbar seit Tagen nicht mehr geleert worden ist. Wir empfehlen daher bei Rücksendung des Fragebogens eine Briefmarke zu verwenden oder diesen direkt in Teupitz im Amt abzugeben, damit er dann auch wirklich ankommt.
2. September 2015, Tödlicher Unfall an der GdF-Gasförderanlage Itterbeck:
Aktuelle Nachricht aus Niedersachsen:
Am Mittwoch, den 02.09.2015 kam es an einer von der Firma GdF Suez betriebenen Gasförderanlage zu einer Explosion. Dabei starb ein junger 21- jähriger Arbeiter, drei weitere Arbeiter wurden verletzt.
Auch an dieser traurigen Meldung kann man wieder einmal gut erkennen, vor welchen möglichen Gefahren
die "Bürger in Bewegung" seit Monaten warnen. Berichterstattungen zum Unfall finden Sie u.a. unter:
01. September 2015, Märkische Allgemeine:
! TOR ZUM SPREEWALD BLEIBT LEBENSWERT !